Beitragsordnung des TC Bad Schönborn e.V. (09.02.2026)
Beitragsordnung des TC Bad Schönborn e.V.
| Bereich Tennis |
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| Aktive Tennis Mitglieder | Jahresbeitrag in Euro |
| Erwachsene *) | 195,00 |
| Ehepaare je Person *) | 160,00 |
| Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J. *) (längstens bis 27 Jahre) | 90,00 |
| Kinder bis 14 Jahren | 50,00 |
| Jugendliche 15 – 17 J. **) | 90,00 |
| Arbeitsstunde | 20,00 |
| Vormittagsmitgliedschaft für Erwachsene Spielberechtigung nur von Montag bis Freitag bis 13:00 Uhr (außer an Feiertagen). | 120,00 |
| „Schnupperjahr“ für Neumitglieder mit anschließender Vollmitgliedschaft Nur für das Jahr des Neueintritts und je Person nur ein Mal gültig. Berechtigt nicht zur Teilnahme an Mannschaftswettbewerben und Mannschaftstraining. Ab dem Folgejahr erfolgt automatisch die Umwandlung in eine Vollmitgliedschaft, wenn die Mitgliedschaft nicht bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. | 120,00 |
| Zweitmitgliedschaft für Erwachsene Nur möglich für Personen die in der Mannschaft eines anderen Vereins spielen. Keine Spielberechtigung in einer Mannschaft des TC Bad Schönborn. | 150,00 |
| Passive Mitglieder | 40,00 |
| Sonderbeitrag Gastspieler Medenrunde Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Medenspielen und am wöchentlichen Mannschafts-training. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ende der Medenspiele. Sie kann für die nächste Medienspielsaison erneut beantragt werden. Der Mannschaftsführer ist für die Zahlung des Beitrags verantwortlich
| 65,00 € |
Ergänzung Familienbeitrag (Bereich Tennis)
| Beide Elternteile sind aktive Mitglieder | Jahresbeitrag in Euro |
| Beide Elternteile jeweils | 160,00 + Arbeitsstunden |
| oder „Schnupperjahr“ für Neumitglieder“ jeweils | 120,00 |
| Kinder bis 14 J. | frei |
| Jugendliche 15 – 17 J. | 50,00 |
| Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J. (längstens bis 27 Jahre) | 50,00 + Arbeitsstunden |
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| Ein Elternteil ist aktives Mitglied | Jahresbeitrag in Euro |
| Elternteil | 195,00 + Arbeitsstunden |
| oder „Schnupperjahr“ für Neumitglieder“ | 120,00 |
| 1. Kind | normaler Beitrag Kinder/Jugendliche |
| 2. Kind bis 14 J. | frei |
| 15 – 17 J. | 50,00 |
| Schüler, Studenten, Auszubildende ab 18 J. (längstens bis 27 Jahre) | 50,00 + Arbeitsstunden |
*) Gemäß Beschluss der Generalversammlung muss jedes erwachsene aktives Tennis Mitglied pro Geschäftsjahr 5 Arbeitsstunden leisten oder ersatzweise pro Arbeitsstunde einen Betrag von 20,00 € bezahlen. Dieser Betrag wird zunächst mit dem Beitrag eingezogen und nach Ableistung der Arbeitsstunden zurückvergütet.
Bei der aktiven Padel Mitgliedschaft, der Vormittagsmitgliedschaft, der Zweitmitgliedschaft und im Schnupperjahr fallen keine Arbeitsstunden an. Für Jugendliche, die im Verlauf des Kalenderjahres in eine höhere Altersgruppe kommen, gilt folgende Regelung: Liegt der maßgebende Geburtstag vor dem 1. Mai, ist für das Gesamtjahr der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu bezahlen
Die Beiträge werden alljährlich im ersten Quartal im Lastschriftverfahren eingezogen.
Bei Neueintritten:
Der erstmalige Beitragseinzug erfolgt innerhalb eines Monats nach Abgabe des Aufnahmeantrags. Mit der ersten Abbuchung werden auch die persönliche Mandatsreferenz-Nr. und die Gläubiger-ID-Nr. des Vereins mitgeteilt.
Arbeitsstunden
Die Ableistung der Arbeitsstunden erfolgt zu den vom Vorstand festgesetzten Terminen, die rechtzeitig bekannt gegeben werden (in der Regel samstags). Anlässe sind zum Beispiel die Platzrenovierung im Frühjahr und die Vorbereitung von Turnieren. Die Zuweisung der Arbeiten erfolgt dann durch ein anwesendes Vorstandsmitglied oder ein autorisiertes Clubmitglied. Sofern zwischendurch geeignete Arbeiten anfallen, können Arbeitsstunden auch an anderen Tagen abgeleistet werden, jedoch nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Vorstand.
| Bereich Padel | Jahresbeitrag in Euro |
| Aktive Padel Mitglieder (Erwachsene und Jugend) | 50 € |
Bei Neueintritten:
Der erstmalige Beitragseinzug erfolgt innerhalb eines Monats nach Abgabe des Aufnahmeantrags. Mit der ersten Abbuchung werden auch die persönliche Mandatsreferenz-Nr. und die Gläubiger-ID-Nr. des Vereins mitgeteilt.




