TC Bad Schönborn

DSGVO

Informationen für die Mitglieder des TC Bad Schönborn eV über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

(1) Verantwortlich für die Datenverarbeitung im TC Bad Schönborn eV (im Folgenden:

Verein) ist
Ingrid Appel: Telefon: 07253 95289

Mail: appel.ingrid@web.de

(2) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (im Folgenden: Daten) seiner Mitglieder zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und der Verwaltung des Beitragseinzugs in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:
Vorname; Zuname; Anschrift; Geschlecht, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Beruf, Festnetz- und Mobiltelefonnummer; E-Mail-Adresse, Bankverbindung

Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten sowie Löschen von Daten. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 4 Nr. 2 DSGVO).

(3) Die in (2) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.

(4) Zum Zwecke der Außendarstellung können neben Vorname, Zuname, Telefonnummer und E-Mailadresse auch Fotos (Siehe (09), Ergebnislisten, Lizenzen, Mannschaftsgruppen, Altersklassen, Leistungsklassen usw. veröffentlicht werden.
Zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Newsletter) können E-Mailadressen und Listen (z.B. Helferlisten) verwendet werden.
In diesem Zusammenhang und im Zusammenhang von (2) können die Daten auch Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben werden, wie es deren Ämter oder Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO und hinsichtlich der Bankverbindung Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO.

(5) Als Mitglied des Badischen Tennisverbandes e.V. übermittelt der Verein folgende Daten dorthin:

Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Vereins- und Mannschaftszugehörigkeit, Rang/Position im Verein, Leistungsklasse, Spielberechtigungs- und Identifikationsnummern der einzelnen Vereinsmitglieder, die am Wettspielbetrieb, an Meisterschaften, Turnieren, anderen Sportveranstaltungen sowie an Lehrgangs- und Schulungsmaßnahmen teilnehmen. Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die Mitglieder am Sportbetrieb, den der Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Spielberechtigungen, Spielerpässen und Lizenzen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.

Bei Personen mit besonderen Aufgaben im Verband (z. B. lizenzierte Trainer, Schiedsrichter oder Kaderspieler) werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, sowie ggf. die Gültigkeit einer erworbenen Lizenz und die Bezeichnung ihrer Funktion sowie die ID-Nummern erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermittelt.

(6) Zur Beantragung von Zuschüssen, zur Meldung von Vereinsmitgliedern an Ehrenabenden und ähnlichen Anlässen, übermittelt der Verein folgende Mitglieder-Daten an die Gemeinde Bad Schönborn:
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Adresse, Telefonnummer.

(7) Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen Veranstaltungen, z.B. Wettkämpfe, Tennisturniere, Clubmeisterschaften, Mitgliederversammlungen, Vereinsfeste, veröffentlicht der Verein möglicherweise Fotos und Videos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner Homepage und übermittelt Fotos und Videos nebst Bericht möglicherweise an Zeitungen und Soziale Medien. Gegebenenfalls werden auch Ergebnislisten in dieser Weise veröffentlicht/übermittelt.

 

 

 

Es ist davon auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Zuname sowie Verein und Altersklasse.

Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine Satzungszwecke nicht erfüllen kann.
Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO).
Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.

Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(8) Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 b DSGVO).
Eine Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der

betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(9) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht/übermittelt der Verein möglicherweise Fotos mit Namen, Alter, Dauer der Vereinszugehörigkeit usw. Die Bereitschaft zur Abbildung auf einem Foto gilt als Einwilligung zur Veröffentlichung bzw. Übermittlung. Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a DSGVO.

(10) Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

(11) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GSDVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (1) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

(12) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (1) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

(13) Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

 
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