TC Bad Schönborn

Tennishalle / Buchungssystem

Für Mitglieder und Nicht-Mitglieder!

Der Tennis-Club Bad Schönborn verfügt über eine vereinseigene
Tennishalle mit zwei Plätzen. Erbaut wurde sie in den 1977 und ist heute mit einem gelenkschonenden Granulat-Boden, welcher in seinen Spieleigenschaften dem gewohnten Sandplatz sehr ähnelt. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen, unsere Tennishalle zu nutzen oder einmal zu testen.

Hallenstunden können als Einzelstunden über das Buchungssystem gebucht werden. Buchung eines Abonnements muss bereits vor Beginn der Hallensaison erfolgt sein. Einfach eine Anfrage an unsere Hallenwartin Ingrid Appel schicken oder telefonisch absprechen.  

Ingrid Appel Tel. 0 72 53 / 95 28 9

oder halle@tc-badschoenborn.de

Falls Sie Hilfe beim Registrieren oder Buchen benötigen, finden Sie hier eine Anleitung.

 

Warum Hallenschließung im Sommer?

 

Unsere Tennishalle steht Mitgliedern und Nichtmitgliedern

gleichermaßen zur Verfügung. Leider können wir unsere Tennishalle, die tagsüber offen stand, nicht ständig beaufsichtigen, was Unbefugte in der Vergangenheit  dazu genutzt haben, Schaden anzurichten. Die uns hierdurch entstandenen Kosten waren im Verhältnis zu den erzielten geringen Einnahmen sehr hoch.

Daher handeln wir mit der Schließung im Sinne unserer Mitglieder,

damit wir noch lange diesen schönen und teuren Hallenboden ohne größere Reparaturen erhalten können.

 

Der Vorstand

Preisliste

Preisliste Wintersaison 2022/2023

Die Preise sind ab Saison 2022/2023 inklusive Lichtgeld.

 

Die Spieldauer beträgt bei der Einzelstunde (einschließlich der Platzpflege bei Granulatboden) 60 Minuten pro Platz,

beim 10-Std.-Block 10 x 60 Min. an frei wählbaren Tagen gemäß Preiskategorie, beim 31 Wochen-Abo insgesamt 30 x 60 Min. bei einer Stunde je Woche zur vereinbarten festen Uhrzeit.

 

Beim 31 Wochen-Abo ist die Zahlung von 60,00 € je Dauerstunde pauschal im voraus möglich.

Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise für Samstag / Sonntag gelten bei der Buchung von Einzelstunden und 10-Std.-Blocks auch an Feiertagen.        

                          

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung für die Tennishalle des TC Bad Schönborn e.V.
 

Die Mietzeiten sind genau einzuhalten. Stornierungen sind 12 Stunden vor Beginn der gebuchten Stunde möglich. Entfällt die Benutzung durch ein Verschulden des Vermieters, so wird für die ausgefallenen Stunden die Miete zurückbezahlt.

Der Vermieter behält sich für Ausnahmefälle sowie für Verbandsspiele vor, gebuchte Stunden in Anspruch zu nehmen. Der Mieter hat dafür das Recht auf Ersatzstunden oder eine Rückzahlung des Mietpreises.

Der Vermieter übernimmt weder für Unfälle, die sich aus der Benutzung der Mieträume ergeben, noch für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Sachen bzw. für entwendete Gegenstände die Haftung.

Die Tennishalle darf zum Schutz des Teppichbodens vor Verschmutzung nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden. Bälle und andere Sportgeräte müssen so beschaffen sein, daß die Gefahr von Beschädigungen möglichst gering gehalten wird. In der Tennishalle darf vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ausschließlich Tennis gespielt werden.

Nach Spielende ist der Bodenbelag mit den speziell hierfür vorhandenen Abziehbesen abzuziehen.

Die Räumlichkeiten sind sorgfältig zu behandeln. Insbesondere ist nach Ende der Benutzung darauf zu achten, daß die Hallenfenster geschlossen und die Duschen abgestellt werden. Der Mieter haftet für von ihm selbst verschuldete Schäden.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken (außer Mineralwasser) in die Tennishalle ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Mieter für die Reinigungskosten. Das Rauchen in der Tennishalle ist verboten.

Der Tennisclub Bad Schönborn e.V. behält sich für Ausnahmefälle sowie für Verbandsspiele vor, gebuchte Stunden in Anspruch zu nehmen. Der Mieter hat dafür das Recht auf Ersatzstunden oder Rückzahlung des Mietpreises. Die entsprechenden Termine werden möglichst frühzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder des TC Bad Schönborn e.V. und deren Beauftragten (dies sind insbesondere die Trainer der Tennisschule des Vereins) ist Folge zu leisten.

Verstößt der Mieter gröblich gegen diese Bestimmungen, so ist der Vermieter berechtigt, die weitere Benutzung der Halle zu untersagen. Bei Dauerstunden wird die bereits bezahlte Miete anteilig nur insoweit zurückerstattet, als eine Weitervermietung möglich ist.

Die Hallenbenutzungsordnung gilt durch die Buchung einer Hallenstunde als anerkannt.

 

 

Bad Schönborn, September 2018

 

TC Bad Schönborn e.V.

Der Vorstand

 
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